Änderung der Entschädigungssatzung

Antrag der GRÜNEN vom 23.01.2026

Beschlussvorschlag:

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Gettorf soll wie folgt geändert werden.

Sachverhalt und Begründung:

Der Landtag hat 2025 entschieden, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein die Höchstbeträge der Entschädigungen für ehrenamtliche Politiker mit Wirkung vom 1. Januar 2026 um bis zu 75 Prozent anheben können. Da es den Kommunen freigestellt ist, die Aufwandsentschädigungen zu verändern, machen wir folgende Vorschläge:

Sachverhalt: Wir halten zwar ein Sitzungsgeld grundsätzlich für erstrebenswert, aber aufgrund der damit verbundenen Mehrbelastung der Verwaltung sollte darauf verzichtet werden. Verzichtet werden sollte aufgrund der aktuellen Haushaltslage und besonders der in den kommenden Jahren anstehenden Millionen-Investitionen in Gettorf vor allem auf eine 75-prozentige Erhöhung.

Begründung: Es geht um Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige. Deshalb plädieren wir für eine pauschale Erhöhung von zehn Prozent. Dies entspricht der Inflationsrate seit der letzten Erhöhung der Entschädigungen 2023 inklusive eines kleinen Plus.

Ausnahme 1, Sachverhalt: Die Erhöhung gilt nur für Ausschussmitglieder, nicht für Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Begründung: Der weitaus geringere zeitliche Einsatz von Stellvertreterinnen und Stellvertretern im Vergleich zu Ausschussmitgliedern erfordert keine Erhöhung.

Ausnahme 2, Sachverhalt: Im Gegensatz zu der pauschalen Erhöhung laut Absatz 1 soll die Aufwandsentschädigung von Bauausschuss-Mitgliedern um 50 % erhöht werden.

Begründung: Der Bauausschuss tagt jedes Jahr mehr als doppelt so häufig wie andere Ausschüsse. Entsprechend höher ist der zeitliche Einsatz der Bauausschuss-Mitglieder.

Ausnahme 3, Sachverhalt: Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Seniorenbeirats (bislang 93 € monatlich) soll der Aufwandsentschädigung von Ausschussmitgliedern (bislang 53 € monatlich) gleichgestellt werden. Auf dieser Basis erfolgt dann die zehnprozentige Erhöhung.
Begründung: Der zeitliche Aufwand von Mitgliedern des Seniorenbeirats ist nicht höher als jener von Ausschussmitgliedern. Daher ist eine höhere monatliche Entschädigung nicht angemessen.

Ausnahme 4, Sachverhalt: Mitglieder des Jugendbeirats sollen Mitgliedern des Seniorenbeirats gleichgestellt werden.

Begründung: Es gibt keinen Grund, die Mitglieder dieser beiden Beiräte unterschiedlich zu entschädigen. Die für die Mitglieder beider Beiräte vorgeschlagene neue Entschädigung sorgt dafür, dass durch die Berücksichtigung der Jugendbeiratsmitglieder keine nennenswerte Mehrbelastung des Haushalts entsteht.

Ausnahme 5, Sachverhalt: Die Entschädigungen für den Bürgermeister und seinen Stellvertreter sollen um 25 Prozent erhöht werden.

Begründung: Engagement und Aufwand des Bürgermeisters gehen über das normale Maß hinaus und verdienen deshalb finanziell größere Anerkennung. Vergleichbares gilt für seinen Stellvertreter.