Aufwertung der/des Naturschutzbeauftragten

Antrag vom 12.04.2024

Beschlussvorschlag:

Die Stelle der/des Naturschutzbeauftragten (NSB) wird politisch und inhaltlich, d.h. im Aufgabenumfang aufgewertet (inkl. Berichtswesen in Ausschüssen). Das ehrenamtliche Beschäftigungsverhältnis sollte dem Aufwand entsprechen und mit einer Aufwandsentschädigung vergütet werden. Über die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung entscheiden die Ausschüsse sowie die Gemeindevertretung.

Begründung:

Unser Leben in Gettorf wird zunehmend stärker von Aufgaben rund um den Naturschutz, dem Klimawandel, dem gemeindlichen Ziel der Klimaneutralität, von Baumaßnahmen und ihren baurechtlichen Folgen für die Umwelt gekennzeichnet. Der NSB möge angesichts der Fülle und der Bedeutung seiner Aufgaben einen festen Platz im Bau- und Umweltausschuss in Form eines eigenen Tagesordnungspunktes („Bericht des NSB“) erhalten.

Folgende Aufgaben fallen beispielhaft unter seine Regie:

  • Rechtzeitige Aufklärung und Begleitung von (privaten) Bauträgern
    (auf Initiative der Bauträger; Angebot von Sprechstunden)
  • Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit (wie Hinweise zur Umsetzung der Vorgaben in den B-Plänen)
  • Überprüfung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen für entstandene Baugebiete
  • Überprüfung der Zustände der Knicks auf Gemeindegebiet
  • Beratung der Gemeindevertretung, um gezielt finanzielle Anreize zu setzen für z. B. Begrünung von Gartenhütten
  • Fundierte Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Aufklärung und Prävention. Dies könnte auch über Social media laufen.

Die oder der NSB wird nicht befugt sein, private Grundstücke ohne Rücksprache oder Erlaubnis des Eigentümers zu betreten.

Finanzielle Auswirkungen:

Nach erfolgter Einstellung einer Person als Naturschutzbeauftragte/r werden im Haushalt 2024 ff. entsprechende Gelder berücksichtigt.

Auswirkungen auf das Klima: positiv