Der steinige Weg zum sicheren und flüssigen Straßenverkehr – oder: Warum dauert es eigentlich immer so lange?

Neue Zebrastreifen, Tempo-30-Abschnitte, abgesenkte Bordsteine oder rote Fahrbahnmarkierungen – all das sieht nach einfachen Veränderungen im Straßenbild aus. In der Realität kann die Gemeinde jedoch nicht einfach loslegen.

Vorab ist ein Prozedere zu absolvieren, das die Umsetzung in die Länge zieht. Daher nun ein Blick hinter die Kulissen – auf Zuständigkeiten und notwendige Abstimmungen.

Wem gehört was? Wer darf entscheiden?

Gettorf verfügt überwiegend über Gemeindestraßen und wird von zwei Landesstraßen (L 44: Friedrichsorter Straße/Ravensberg/Am Brook/Hasselrott; L 46: Süderstraße, Hüttenkoppel) durchquert. Grundsätzlich gilt:

  • Landes- und Kreisstraßen stehen im Eigentum des Landes oder Kreises. Für alle Anliegen muss sich die Gemeinde an die jeweilige Straßenverkehrsbehörde wenden. Wenn diese grünes Licht für die Maßnahme gibt, entscheidet die Straßenbaubehörde über die Umsetzung.
  • Gemeindestraßen liegen in der Baulast der Kommune, welche für Bau und Unterhalt die Kosten trägt. Während das örtliche Ordnungsamt die Verkehrsregelungen des ruhenden Verkehrs (z. B. Parkregelungen) ordnet, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde über die Maßnahmen im fließenden Verkehr.

Dreh- und Angelpunkt: die Verkehrsschau

Zweimal im Jahr findet in Gettorf eine sogenannte Verkehrsschau statt. Die nächste steht im Herbst an: Vor Ort prüfen Vertreterinnen und Vertreter von Kreis, Polizei und Gemeinde – Bürgermeister sowie Ordnungsamt –, ob ein Vorhaben sinnvoll, notwendig und (rechtlich) umsetzbar ist.

Typische Maßnahmen mit Abstimmungsbedarf:

  • Tempo-30-Zonen oder temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung zur Verkehrsberuhigung,
  • Farbige Fahrbahnmarkierungen z. B. rote Fahrradwege,
  • Querungshilfen etwa an Bushaltestellen, Schulen oder Seniorenwohnanlagen,
  • Barrierefreie Umgestaltungen z. B. Gehwegabsenkungen,
  • Veränderung von Vorfahrts- oder Parkregelungen.

Selbst scheinbar kleine Maßnahmen – wie das Versetzen eines Verkehrsschildes – können genehmigungspflichtig sein.

Fazit

Der Weg von der Idee bis zur Umsetzung ist steinig und erfordert einen langen Atem. An Vorschlägen mangelt es nicht – wie die jüngste Bürgerbefragung gezeigt hat. Konkrete Empfehlungen daraus finden sich nun im Verkehrs- und Mobilitätskonzept. Damit sind die ersten Schritte für mehr Sicherheit auf Gettorfs Straßen, Rad- und Gehwegen getan.