Bereitstellung eines Klimaschutz-Budgets

Gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNEN vom 13.03.2022

Beschlussvorschlag: Im Haushalt für das Jahr 2022 werden 250.000,- EUR für ein Klimaschutz-Budget bereitgestellt, aufgeteilt in 150.000,- EUR für energetische Maßnahmen an Gebäuden (siehe 1.) sowie 100.000,- EUR für weitere Maßnahmen in den Bereichen Mobilität und Umwelt (siehe 2.). Sämtliche Maßnahmen und Investitionen werden vorrangig dem Klimaschutz in der Gemeinde Gettorf dienen. Hierfür wird eine Prioritätenliste erstellt. Insbesondere:

  1. Planungsarbeiten und Investitionen für die Erzeugung regenerativer Energien und für die energetische Sanierung,
  2. weitere Maßnahmen in den Bereichen Mobilität und Umwelt sowie der Bürgerinformation.

Über die genaue Verwendung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

Begründung:

Dieses Budget soll Transparenz über die getroffenen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität der Gemeinde Gettorf schaffen. Per Beschluss 2019/03GV/659 vom 26.09.2019 hat sich die Gemeinde Gettorf zum Ziel gesetzt, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Hierfür muss die Gemeinde Gettorf jährlich kleinere und größere Maßnahmen und Investitionen tätigen. Das Budget trägt dazu bei, dass konsequent an der Erreichung des Ziels gearbeitet wird. Außerdem haben diese Bemühungen Vorbildcharakter für Bürger und Geschäftsleute.

zu 1. Maßnahmen und Investitionen:

  • Beauftragung eines Klimaschutzkonzepts für die Gemeinde Gettorf;
  • Gutachten von Planungsbüros, die geeignete Maßnahmen an Gebäuden ermitteln;
  • Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Gebäuden, die sich im Eigentum der Gemeinde Gettorf befinden;
  • energetische Sanierung von Gebäuden, die sich im Eigentum der Gemeinde Gettorf befinden;
  • Zuschüsse (10% der Investitionssumme, maximal 5.000,- EUR) für Bürger*innen, die energetische Sanierungen vornehmen, sofern keine anderen Fördermittel zur Verfügung stehen;
  • Gutachten und Planungsarbeiten für die Nutzung regenerativer Energieformen in der Gemeinde Gettorf;

zu 2. weitere Maßnahmen:

  • Beschaffung von Elektromobilität für Betriebe der Gemeinde;
  • Investitionen in Ladesäulen-Infrastruktur, insbesondere für Fahrzeuge der Gemeinde;
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik;
  • Austausch von älteren Leuchtmitteln/Leuchten und Elektrogeräten gegen energiesparende Varianten in Einrichtungen/Betrieben der Gemeinde;
  • Konzepte und deren Umsetzung zur Förderung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV, insbesondere Ausbau von Fahrradabstellmöglichkeiten, Sanierung und Ausbau von Fahrradwegen;
  • Konzepte und deren Umsetzung zur Reduzierung des Verkehrs mit Verbrennungsmotoren;
  • Anlegen von Biotopen, Baumpflanzungen etc.;
  • Aufklärungsarbeit/Bürgerinformationsveranstaltungen zur Erläuterung von Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen;
  • Bürgerwettbewerb zur Energieeinsparung.